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Terms & conditions of travel

Allgemeine Reisebedingungen

Inklusive Leistungen:
- Bus, Zug, Schiff, Seilbahn, Geländewagen laut Programm
- Reisebegleiter, lokale Reiseführer und Bergführer wo angegeben
– Steuern.
Nicht inbegriffen sind:
- Eintrittsgelder (EU-Bürger unter 18 Jahren haben kostenlosen Eintritt bei Vorlage des Ausweises.
- Für EU-Bürger zwischen 18 und 25 Jahren gibt es eine Reduzierung von 50%)
- Eintrittsgelder für die Alcantara Schlucht
- Auffahrt zum zugelassenen und freigegebenen Kraterbereich, wenn als fakultativ angegeben
- Ökosteuer für die Äolischen Inseln
- Getränke, Mahlzeiten, Leihgebühren, Trinkgelder und sonstige Extraausgaben.

Der Preis fuer den Ausflug inkusive der Auffahrt ist ein Spezialpreis, der nur bei Vorausbuchung gueltig ist.


Preise für Kinder (2-12 Jahre)


50% Ermässigung auf den Erwachsenenpreis für folgende Ausflüge:
Agrigent-Piazza Armerina, Palermo-Cefalù, Syrakus, Ätna Basis-Tour (ohne Auffahrt), Ätna Rundfahrt Alcantara (ohne Auffahrt), Randazzo-Alcantara.
35% Ermässigung auf den Erwachsenenpreis für folgende Ausflüge:
Lipari-Vulcano, Panarea- Stromboli, Ätna Sonnenuntergang, Ätna Basis-Tour (mit Auffahrt), Ätna Rundfahrt Alcantara (mit Auffahrt), Minikreuzfahrt € 32, Sizilianischer Kochkurs € 60, Pizza Kurs € 45, Arancino Kurs € 50, Cannolo Kurs € 35.

Rücktritt und Haftung:

Alle Touren werden von einer mehrsprachigen Reiseleitung begleitet.
Die endgültige Bestätigung der Buchung durch SAT ist vorbehaltlich der Verfügbarkeit des jeweiligen Ausflugs möglich.
Es obliegt dem Reisenden, alle notwendigen Informationen bei der Buchung zu erfragen.
SAT kann einen Ausflug aufgrund höherer Gewalt oder bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl annullieren.
In diesem Falle erstattet SAT den Reisepreis.
Bei Stornierung durch den Reisenden innerhalb 24 Stunden vor Reiseantritt betragen die Stornogebühren 30% des Reisepreises.
Es erfolgt keine Rückerstattung bei Nichterscheinen oder freiwilliger Unterbrechung einer bereits angetretenen Reise.
Eventuelle Beschwerden müssen innerhalb von 24 Stunden an booking@satgroup.it gesendet werden.
Für Kreuzfahrten zu den Äolischen Inseln ist eine Vorauszahlung und bei Nichtteilnahme eine Vertragsstrafe erforderlich.
SAT behält sich das Recht vor, den Reiseverlauf des Ausflugs zu ändern, wenn sie es für angemessen hält, oder aufgrund höherer Gewalt.
Die jeweilige Reisedauer hängt von der Wetter-und Verkehrslage ab.
Sollten die Äolischen Inseln auf dem Seeweg oder die Gebiete um den Krater des Ätna, die zugelassen und freigegeben sind, mit dem Jeep und/ oder der Seilbahn aus technischen Gründen oder aufgrund widriger Wetterbedingungen nicht erreichbar sein, kann eine Teil Rückerstattung ausgezahlt werden.
Diese wird jeweils gemäß der entsprechenden Situation berechnet.
SAT übernimmt keine Verantwortung für Personen, die nicht pünktlich zum abgemachten Treffpunkt erscheinen.
Sie müssen ihre Rückfahrt auf eigene Kosten organisieren, da der Reiseleiter verpflichtet ist die Gruppe zurück zu begleiten.
SAT agiert als Vermittler zwischen Reisenden, Transportfirmen und ist somit weder verantwortlich für Unfälle, Verspätungen, Schäden, Verlust des Gepäcks oder persönlicher Gegenstände, noch für Schäden, die durch Dritte oder durch höhere Gewalt (Überschwemmungen, Stürme, Orkane, Erdrutsche, Erdbeben, politische Unruhen, Streiks, Attentaten, Kriege, Pandemien etc.) verursacht werden.
Der Aufstieg zum zugelassenen Kraterbereich des Ätna wird immer von autorisierten Führern des CAI durchgeführt, die für die Sicherheit der Reisenden verantwortlich sind.
Sie unterstehen den Entscheidungen der zuständigen Behörden, in welche Höhe aufgestiegen werden kann.
SAT übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Personenschäden, die durch die explosive Aktivität des Vulkans oder durch unverantwortliches Verhalten.
Eine Auffahrt ist abzuraten bei Herz-Patienten, Asthmatikern uns schwangeren Frauen.
Die Durchführung der Ausflüge auf dem Meer unterliegt den Bestimmungen der verantwortlichen Bootsreederei und den zuständigen Behörden.
Die Umschiffung und der Ansichtsplatz im Meer, der Insel und der “Sciara del Fuoco”, sind wetterbedingt und werden vom Kommandanten entschieden.
Das Ausflugsprogramm enthält eine Reiseversicherung gemäß der gültigen Richtlinien des italienischen Rechts.